Thema: Der Verbleib Ihrer Kirchensteuer
Aktion JA! zur Kirchensteuer
Häufig wird unterschätzt, welche sozialen Dienste die Kirche für unsere Gesellschaft leistet.
Um dieses Angebot leisten zu können, sind die Kirchen auf die Kirchensteuer angewiesen.
Dazu schreibt der Oberkirchenrat der ev.-luth. Kirche in Oldenburg :
“Es gibt Zeiten im Leben, in denen man das Angebot der Kirche für sich selbst vielleicht nicht braucht. Aber die Arbeit, die in der Kirche z. B. für Kinder, alte Menschen und Hilfsbedürftige geleistet wird, kommt letztendlich allen zugute. In jedem Ort im Oldenburgischen bietet die Kirche kostenlos Seelsorge, Beratung und Begleitung an und ermöglicht Begegnung zwischen Menschen
in Freud und Leid. Ohne dieses Angebot wäre es um unser soziales Klima schlechter bestellt. Es ist die verlässliche finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder, die der Kirche diese bewährte Arbeit ermöglicht.”
DELMENDADDEL.DE möchte die wichtige Arbeit unserer Kirchengemeinden unterstützen - und Ihnen deshalb aufzeigen, welchen Beitrag Sie mit Ihrer Kirchensteuer leisten bzw. leisten können. Sehen Sie selbst, welche vielfältigen und wichtigen Dienste unsere Kirchen leisten - hätten Sie´s vermutet ?
Das leistet die ev.-luth. Kirche in Oldenburg von Ihrer Kirchensteuer :
Leben in den 123 Gemeinden mit ihren vielfältigen Aufgaben: (ca. 60 %)
z. B. Gottesdienste, Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Beerdigungen, Seelsorge, Besuchsdienste, Kinder- und Jugendarbeit, Altenarbeit, Kirchenmusik, Arbeitskreise und Gruppen - und für die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Diakonische Arbeit der Kirche: (ca. 13 %)
z. B. Kindergärten, Diakonie- und Sozialstationen, Beratungsstellen, Suchtgefährdetenhilfe, Ausländerarbeit, Krankenhäuser
Übergemeindliche Dienste: (ca. 10 %)
z. B. Jugendarbeit, Gefangenenseelsorge, Krankenhaus- und Telefonseelsorge, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Öffentlichkeitsarbeit
Ökumene, Mission und Hilfen für die Kirche in den neuen Bundesländern (ca. 5 %)
Aus- und Fortbildung, Religionsunterricht, Erwachsenenbildung und Akademiearbeit (ca. 5 %)
Unterhaltung von Kirchen, Gemeindehäusern und anderen Gebäuden (ca. 4 %)
Kirchenleitung und Verwaltungsdienste für die Gemeinden (ca. 3 %)
Quelle: Informations- und Pressestelle im Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (1. Auflage 1995)
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